Unter den Länderlinks finden Sie eine Sammlung von Rechtsvorschriften, soweit erhältlich, und Hinweise. Wird eine Zusammenfassung der Einfuhrvorschriften angeboten, wurde diese auf der Grundlage der Zusammenfassungen der Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum (EPPO) erstellt.
Übersetzung und Wiedergabe der Vorschriften erfolgen ohne Gewähr.
Folgende Staaten werden pflanzengesundheitlich wie EU-Mitgliedstaaten behandelt:
Andorra, Azoren, Liechtenstein, Monaco, San Marino, Vatikanstadt und mit wenigen Ausnahmen die Schweiz (siehe Schweiz-Abkommen).
Französisch-Polynesien
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